Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland,
umgangssprachlich auch
Bundesverdienstkreuz genannt, ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung der Bundesrepublik Deutschland. Er wird für besondere Leistungen auf politischem, wirtschaftlichem, kulturellem, geistigem oder ehrenamtlichem Gebiet verliehen.
Jeder kann die Auszeichnung eines anderen anregen. Dazu wendet er sich an die Staatskanzlei des Landes, in dem der Vorgeschlagene seinen Wohnsitz hat.